Wann werden endlich die Grundstücke südlich des Hornkamps erschlossen?
Mit dem Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 vom 11. Dezember 1968 wurde neben anderen Festsetzungen auch eine Stichstraße vom Hornkamp aus nach Süden und dann nach Osten festgesetzt, die die teilweise recht großen Flurstücke südlich des Hornkamps und westlich der Alsterkrugchaussee erschliessen sollte. Diese Stichstraße wurde bis heute nicht gebaut.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 sind die Straßenverkehrsflächen für die damals geplante und seit langem obsolete Osttangente mit Zubringer ausgewiesen. Im Zuge der Osttangentenplanung wurden im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 die Gehwegüberfahrten an der Alsterkrugchaussee nicht zugelassen und es musste ersatzweise eine rückwärtige Erschließung festgesetzt werden.
Da die Osttangente nie realisiert und vor etwa 20 Jahren die Umgehung Fuhlsbüttel gebaut wurde, die zu einer Verkehrsentlastung der Alsterkrugchaussee führte, gab es keinen Bedarf mehr für den Bau einer inneren zusätzlichen Erschließungsstraße.
Aufgrund des bereits seit 1968 bestehenden Bebauungsplanes ist es nicht mehr nachvollziehbar, ob und wenn ja wann die Politik in Kenntnis gesetzt wurde (s. aber Antwort zu 4.).
Nein (siehe Antwort zu 1.)
Mit dem 1997 eingeleiteten und 2017 wegen nicht Umsetzbarkeit eingestellten Bebauungsplanverfahren Fuhlsbüttel 20 (StekA 02.11.2017) sollte u.a. eine Neugliederung der Kerngebietsflächen erfolgen. Das Planverfahren wurde nicht fortgeführt als bekannt wurde, dass sich im westlichen Plangebietsbereich Ausgleichsflächen aus dem Planfeststellungsverfahren der Umgehung Fuhlsbüttel befinden. Eine Neugliederung wurde damit hinfällig.
Es besteht keine Absicht mehr (siehe Antwort zu 4.)
28.10.2019
Tom Oelrichs
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