21-0451

Wann werden endlich die Grundstücke südlich des Hornkamps erschlossen?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 vom 11. Dezember 1968 wurde neben anderen Festsetzungen auch eine Stichstraße vom Hornkamp aus nach Süden und dann nach Osten festgesetzt, die die teilweise recht großen Flurstücke südlich des Hornkamps und westlich der Alsterkrugchaussee erschliessen sollte. Diese Stichstraße wurde bis heute nicht gebaut.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Aus welchen Gründen wurde die im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 festgesetzte Stichstraße nicht gebaut?

Im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 sind die Straßenverkehrsflächen für die damals geplante und seit langem obsolete Osttangente mit Zubringer ausgewiesen. Im Zuge der Osttangentenplanung wurden im Bebauungsplan Fuhlsbüttel 8 die Gehwegüberfahrten an der Alsterkrugchaussee nicht zugelassen und es musste ersatzweise eine rückwärtige Erschließung festgesetzt werden.

Da die Osttangente nie realisiert und vor etwa 20 Jahren die Umgehung Fuhlsbüttel gebaut wurde, die zu einer Verkehrsentlastung der Alsterkrugchaussee führte, gab es keinen Bedarf mehr für den Bau einer inneren zusätzlichen Erschließungsstraße.

  1. Wurde die bezirkliche Politik an der Entscheidung, die Straße nicht zu bauen beteiligt? Wenn ja, wann und in welchem Gremium? Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund des bereits seit 1968 bestehenden Bebauungsplanes ist es nicht mehr nachvollziehbar, ob und wenn ja wann die Politik in Kenntnis gesetzt wurde (s. aber Antwort zu 4.).

  1. Besteht noch die Absicht, diese Stichstraße zu bauen? Wenn nein, warum nicht?

Nein (siehe Antwort zu 1.)

  1. Wenn keine Absicht mehr besteht, die Stichstraße zu erschließen, besteht eine Absicht, den Bebauungsplan zu ändern, um die Planung der Reaität anzupassen? Wenn nein, warum nicht?

Mit dem 1997 eingeleiteten und 2017 wegen nicht Umsetzbarkeit eingestellten Bebauungsplanverfahren Fuhlsbüttel 20 (StekA 02.11.2017) sollte u.a. eine Neugliederung der Kerngebietsflächen erfolgen. Das Planverfahren wurde nicht fortgeführt als bekannt wurde, dass sich im westlichen Plangebietsbereich Ausgleichsflächen aus dem Planfeststellungsverfahren der Umgehung Fuhlsbüttel befinden. Eine Neugliederung wurde damit hinfällig.

  1. Falls eine Absicht besteht, den Plan zu ändern, welche weiteren Änderungen des Plans sind vorgesehen und wann ist mit einem Aufstellungsbeschluss zu rechnen?

Es besteht keine Absicht mehr (siehe Antwort zu 4.)

28.10.2019

Tom Oelrichs

Lokalisation Beta
Alsterkrugchaussee Hornkamp

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