20-5407

Wahl von Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die gegenwärtige Amtszeit der Schöffen endet am 31.12.2018.

Bei den Amtsgerichten sind für die kommende Amtsperiode, beginnend am 01.01.2019, wieder Schöffenwahlausschüsse zu bilden, die über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagslisten für Schöffen entscheiden und aus den Vorschlagslisten Schöffen und Hilfsschöffen wählen.

 

Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von der Bezirksversammlung Hamburg-Nord mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse aus den Einwohnern der Amtsgerichtsbezirke zu wählen:

 

Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Mitte (Ortssteile 401-407 und 430-432): 2 Vertrauenspersonen und 2 Stellvertretungen,

Amtsgerichtsbezirk St. Georg (Ortssteile 408-418) : 2 Vertrauenspersonen und 2 Stellvertretungen,

Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek (Ortsteile 419-429): 2 Vertrauenspersonen und 2 Stellvertretungen.

 

 

Die Vertrauenspersonen und Stellvertretungen sollen die Voraussetzungen der §§ 31 Satz 2, 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen (u.a. deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnhaft im Amtsgerichtsbezirk und im Alter zwischen 25 und 69 Jahren).

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Es wird um Benennung und Wahl der Vertrauenspersonen bis zum 07.06.2018 gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine