20-4027

Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet Rothsteinsmoor

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Zuständigkeit für die Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebietes Rothsteinsmoor befindet sich gemäß Zuständigkeitsanordnung (2016) im Bezirk Hamburg-Nord (MR).

 

Der BUE/ Abteilung Naturschutz obliegt es als Fachbehörde (gemäß § 10 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz), für alle Hamburger Schutzgebiete einen Fachplan zur Pflege- und Entwicklung für das jeweilige Gebiet zu erstellen.

 

Der Pflege- und Entwicklungsplan für das Rothsteinsmoor wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk, mit zuständigen Behörden und den Naturschutzverbänden abgestimmt. Er wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine