Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet Rothsteinsmoor
Die Zuständigkeit für die Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebietes Rothsteinsmoor befindet sich gemäß Zuständigkeitsanordnung (2016) im Bezirk Hamburg-Nord (MR).
Der BUE/ Abteilung Naturschutz obliegt es als Fachbehörde (gemäß § 10 des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz), für alle Hamburger Schutzgebiete einen Fachplan zur Pflege- und Entwicklung für das jeweilige Gebiet zu erstellen.
Der Pflege- und Entwicklungsplan für das Rothsteinsmoor wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirk, mit zuständigen Behörden und den Naturschutzverbänden abgestimmt. Er wird in der Sitzung vorgestellt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
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