Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 72 Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.12.2022 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich (Ja-Stimmen: GRÜNE, SPD, CDU, FDP – Nein-Stimmen: LINKE) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Die Bezirksversammlung wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 72 zur Kenntnis zu nehmen und der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 72 zuzustimmen.“
Hintergrund:
16.04.2020 Einleitungsbeschluss
04.05.2020 – 02.06.2020 Grobabstimmung
05.04.2022 Aufstellungsbeschluss
26.10.2020 – 23.11.2020 Öffentliche Plandiskussion
07.10.2021 – 08.11.2021 Beteiligung Träger öffentlicher Belange
20.12.2021 Arbeitskreis I
26.09.2022 – 28.10.2022 öffentliche Auslegung
Im Rahmen der 1. Kenntnisnahmeverschickung vom 06.04.2022 sind zehn Hinweise von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen:
Aufgrund von rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten im bis dahin als MK 3 bezeichneten Teil des Kerngebiets, wurde der Teilbereich in ein allgemeines Wohngebiet umgeplant. In der dadurch notwendigen 2. Kenntnisnahmeverschickung vom 15.07.2022 sind fünf Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 26.09.2022 bis 28.10.2022 ist zum Bebauungsplan-Entwurf keine Stellungnahme eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 07.11.2022 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Anlagen
Planzeichnung, Verordnung und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan