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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 71 (ehemalige Postpyramide) hier: Auswertung der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung des Bebauungsplans

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

08.10.2015StekA - Vorstellung der Ergebnisse des Gutachterverfahrens / Aufstellungsinformation

23.11.2015Grobabstimmung

28.01.2016Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

07.01.2016Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

21.01.2016StekA - Auswertung ÖPD, nichtöffentlich

04.02.2016StekA Auswertung ÖPD, öffentlich

27.06.- 28.07.2017Beteiligung TöB

28.08.2017Arbeitskreis I

07.12.2017StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

26.02. - 29.03.2018Öffentliche Auslegung

27.04. 11.05.2018erneute eingeschränkte Beteiligung

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 07.12.2017 sind 10 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 26.02 29.03.2018 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im Nachgang der öffentlichen Auslegung hat sich ergeben, dass geringfügiger Überarbeitungsbedarf  hinsichtlich der zu treffenden Festsetzungen besteht. Zu den geänderten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs wurde daher eine eingeschränkte erneute Beteiligung vom 27.04. - 11.05.2018 der betroffenen Öffentlichkeit (hier: Grundstückseigentümer) sowie der von der Änderung berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Abwägung:

Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 27.04.2018 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.

 

r die eingeschränkte erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit (hier: Grundstückseigentümer) wurden die Planunterlagen wie folgt angepasst:

 

-          Redaktionelle Korrektur und geringfügige Änderung der textlichen Festsetzungen in der Verordnung zum Bebauungsplan-Entwurf

-          Geringfügige Anpassung der Baugrenzen im festzusetzenden allgemeinen Wohngebiet und Kerngebiet

Die genannten Änderungen haben keine Relevanz für die Abstandsflächen gegenüber Nachbargrundstücken. Die Änderungen betreffen nicht die Grundzüge der Planung.

 

Die betroffene Öffentlichkeit (hier: Grundstückseigentümer) hat mit Schreiben vom 07. Mai 2018 den  Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs zugestimmt und keine Einwendungen vorgebracht. Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist am 11.05.2018 abgeschlossen worden, Stellungnahmen, die eine Änderung der Planunterlagen bedingen, sind nicht eingegangen. Damit ist die berdeninterne Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfes abgeschlossen.

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 71 ist zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Vorhabenträger final abgestimmt und befindet sich derzeit in der Rechtprüfung des Rechtsamts des Bezirksamts Hamburgs-Nord. Die Unterzeichnung des Vertrags soll zeitnah erfolgen. Er trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, der Freiflächen und Außenanlagen, zur Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen, zur Errichtung von öffentlich geförderten Wohnungen, zur Kostenbeteiligung an einem öffentlichen Kinderspielplatz, zu Ersatzpflanzungen und zum Baumerhalt sowie zur Begleitung durch einen Baumsachverständigen und zur Bereitstellung von Besucherparkständen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag die Herstellung von Gehwegüberfahrten, die Duldung der im Zusammenhang mit dem Ausbau der U-Bahnlinie 5 anstehenden Baumaßnahmen, die Gestaltung der Straßennebenflächen, die Herstellung eines öffentlich zugänglichen Weges sowie die Anschlüsse der Brückenbauwerke.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 71 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 71 zu empfehlen.

 

Harald Rösler

 

 

 

 

 

Anhänge

 

Abwägungsvermerk zur Kenntnisnahme-Verschickung

Plan, Verordnung und Begründung

Vorhaben- und Erschließungsplan