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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Winterhude 70 (Mexikoring) - Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 03.07.2019 bis 14.08.2019
hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.11.2019
Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2019 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Winterhude 70.

 

 

24.09.2012 Grobabstimmung

26.09.2013 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)

24.10.2013 StekA - Auswertung ÖPD, öffentlich

20.08.2014 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)

24.11.2014 Arbeitskreis I

25.04.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

03.07.2019 bis 14.08.2019 Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 02.05.2019 sind 2 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.

 

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 03.07.2019 bis 14.08.2019 zum Bebauungsplan-Entwurf sind 2 Stellungnahmen eingegangen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).

 

 

Abwägung:

Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 10.09.2019 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Winterhude 70 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchhrungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Dachbegrünung sowie die Verpflichtung zur Vermietung der Wohneinheiten an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zur entgeltfreien bzw. subventionierten Bereitstellung für Studenten und Auszubildende des Bundes.

Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag den Baumerhalt sowie Baumschutzmaßnahmen und die Begleitung durch einen Baumsachverständigen während der Bauzeit sowie die Errichtung einer Fußngerbrücke zwischen der zentralen Zone und dem City-Nord Park.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.