Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 17 (Wohnen an der Oberaltenallee) - Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 06.06. - 05.07.2018 - Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss
03.11.2016StekA – Vorstellung des Ergebnisses des hochbaulichen Realisierungs-wettbewerbs/ Aufstellungsinformation
28.11.2016Grobabstimmung
26.01.2017öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
23.02.2017StekA - Auswertung ÖPD, öffentlich
20.09.-
20.10.2017Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
04.12.2017Arbeitskreis I
22.02.2018StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
06.06. -
05.07.2018Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 16.04.2018 sind 7 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 06.06 – 05.07.2018 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 09.07.2018 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlenhorst 17 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, der Freiflächen und Außenanlagen, zur Herrichtung der Begrünungsmaßnahmen, zur Errichtung eines Anteils von öffentlich geförderten Wohnungen und zu Ersatzpflanzungen. Des Weiteren regelt der Durchführungsvertrag die Herstellung der Gehwegüberfahrten sowie die, sonstigen für die Sicherung der Erschließung erforderlichen, Straßenumbaumaßnahmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 17 zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 17 zu empfehlen.
Tom Oelrichs
Abwägungsvermerk zur Kenntnisnahme-Verschickung
Plan, Verordnung und Begründung
Vorhaben- und Erschließungsplan
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