20-4407

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 80 (Kiwittsmoor) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Historie:

09.07.2015StekAAufstellungsinformation

08.10.2015StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

19.11.2015StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)

26.11.2015StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich

17.12.2015StekAAuswertung ÖPD, öffentlich

08.12.2016 -13.01.2017Beteiligung TÖB

27.02.2017Arbeitskreis I

 

Die Abstimmung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 80 mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. 

 

Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Langenhorn 80 umfasst eine Wohnanlage der gemeinnützigen Stiftung Schröderstift mit etwa 250 Kleinstwohnungen aus den 1970er Jahren für Senioren mit geringem Einkommen. Da gemäß einer gutachterlichen Untersuchung die dringend erforderliche Sanierung des Gebäudebestandes Investitionen erfordern würde, die von der Stiftung nicht zu leisten und aufgrund ihrer Höhe auch unwirtschaftlich wären, hat die Stiftung mit dem Partner PGH Planungsgesellschaft Holzbau mbH ein neues Konzept entwickelt. Dabei sollen die Seniorenwohnungen schrittweise abgerissen und neu gebaut werden und durch eine Nachverdichtung auf dem Grundstück etwa 270 zusätzliche Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen. Durch die Nachverdichtung wird die Realisierung wirtschaftlich ermöglicht und das Weiterbestehen des Schröderstifts gesichert. Insgesamt sollen etwa 39.400 qm BGF umgesetzt werden.

 

Da das geltende Planrecht des Bebauungsplans Langenhorn 9 vom 01.02.1967 für das gesamte Plangebiet Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Altersheim“ festsetzt, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Langenhorn 80 erforderlich. Es setzt allgemeines Wohngebiet mit Baukörperausweisungen fest. Die Seniorenwohnungen der Stiftung werden im östlichen Teil des Gebietes angeordnet, die Familienwohnungen in sechs Wohngebäuden entlang der Straße Kiwittsmoor. Im Zentrum des Gebietes werden eine private Grünfläche und die denkmalgeschützte Kapelle gesichert.

 

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Es wurden folgende wesentliche Planinhalte festgelegt:

 

Allgemeines Wohngebiet: Festsetzung von Baurperausweisungen, vier- bis siebengeschossig mit einer GRZ von 0,4. Festsetzung der Flächen für Stellplätze und zwei Tiefgaragen.

 

Öffentliche Straßenverkehrsfläche:

Die angrenzende Straße Kiwittsmoor wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit einer Verbreiterung von 2,75m gegenüber dem Bestand ausgewiesen, um den Gehweg regelgerecht ausbauen und zusätzliche öffentliche Parkstände unterbringen zu können.

 

Grünfläche: Im Zentrum des Plangebietes wird eine private Grünfläche gesichert. Diese Fläche sowie die nördlichen, östlichen und südlichen Randbereiche des Wohngebietes werden als Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Zusätzliche Festsetzungen dienen der Erhaltung und Anpflanzung von Einzelbäumen.

 

 

Wesentliche Unterschiede zur Planfassung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung:

 

-          Änderung der Stellung der Baukörper am Kiwittsmoor nach Beteiligung des Oberbaudirektors

-          Modifizierung der Kubaturen und Geschossigkeiten der Baukörperausweisungen

-          Anpassung der GRZ, Entfall der festgesetzten Geschossfläche 

-          Überarbeitung der Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen

-          Verbreiterung der Straßenverkehrsflächen Kiwittsmoor um 2,75m  

-          Anpassung der zu erhaltenden Einzelbäume, Ergänzung anzupflanzender Einzelbaum.

-          Anpassung der Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern

 

 

Die Anlagen entsprechen den Verschickungsunterlagen der Kenntnisnahme-Verschickung an die Träger öffentlicher Belange vor der öffentlichen Auslegung. Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung können sich noch redaktionelle Änderungen ergeben.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, davon Kenntnis zu nehmen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 80 in der abgestimmten Fassung öffentlich ausgelegt werden soll.

 

 

Harald sler

 

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