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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 10
hier: nochmalige Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.04.2019
Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Umsetzung eines Büro- und Geschäftsgebäudes (Alster-Gate) auf dem inselgleichen Areal zwischen Lübecker Straße, Wallstraße und Steinhauerdamm in Hohenfelde. Zu diesem Zweck wird ein Kerngebiet ausgewiesen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte bereits am 22.02.2018 die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Nach zwischenzeitlichen Nachverhandlungen des Grundstückskaufvertrages zwischen dem LIG und der Vorhabenträgerin kann das Bebauungsplanverfahren nun fortgeführt werden.

 

Folgende wesentliche Änderungen der Planunterlagen machen eine erneute Kenntnisnahme erforderlich:

        Festsetzung einer unterirdischen Baugrenze zum Schutz des Wurzelbereichs der anrainenden Straßenbäume

        Ausschluss von oberirdischem Parken (Parken nur in Tiefgaragen) zur Wahrung der Freiflächenqualität

 

Historie

24.05.2012Vorstellung der Planung im StekA

25.06.2012Behördliche Grobabstimmung

29.01.2015Öffentliche Plandiskussion

05.02.2015Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (nicht öffentlich)

26.02.2015Auswertung der öffentlichen Plandiskussion im StekA (öffentlich)

27.07.2015  Arbeitskreis I

 

 

Das Bebauungsplanverfahren Hohenfelde 10 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung einer Eingriffsregelung abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.

 

Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss N 3/15 vom 29.05.2015 wurde mit erneutem Aufstellungsbeschluss vom 04.03.2019 geändert und umfasst nun den verkleinerten Geltungsbereich: Wallstraße – Steinhauerdamm – über das Flurstück 1589, Südostgrenze des Flurstücks 1593, über das Flurstück 1592 der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416).

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

Kerngebiet

  • Kerngebiet (MK) mit Ausschluss von zentrenrelevantem Einzelhandel, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Wohnungen
  • baukörperbezogene Ausweisung der überbaubaren Flächen zur Sicherung des aus einem Workshopverfahren hervorgegangenem hochbaulichen Entwurfs,
  • Festsetzung von 12 Vollgeschossen sowie einer Gebäudehöhe von 65 m über Normalhöhennull (NHN) als Höchstmaß
  • Grundflächenzahl (GRZ) 1,0
  • Festsetzung einer unterirdischen Baugrenze zum Schutz des Wurzelbereichs der anrainenden Straßenbäume

Anpflanzgebot

  • Festsetzung von Einzelbäumen und Hecken
  • Festsetzung von Dachbegrünung

Straßenverkehrsflächen

  • Verbreiterung der Wallstraße in einer Breite von ca. 1,8 m bis 2,5 m (neu gebildetes Straßenflurstück 1592)
  • Vergrößerung des Steinhauerdamms um ca. 59 m2 (neu gebildetes Straßenflurstück 1589)
  • Verkleinerung der Straßenverkehrsfläche im Kreuzungsbereich Steinhauerdamm / Wallstraße zu Gunsten von Kerngebietsflächen um ca. 60 m2
  • Ausschluss von Gehwegüberfahrten im Kreuzungsbereich Wallstraße / Steinhauerdamm Gehwegüberfahrten

Gutachten

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hohenfelde 10 durchgeführt:

          Baumgutachten, Dezember 2007

          Landschaftsplanerische Untersuchungen mit Bestandsplan und Baumliste, zuletzt aktualisiert im Februar 2015

          Stellungnahme zum Untergrundaufbau, April 2015

          Verschattungsstudie, April 2015

          Entwässerungskonzept, Dezember 2016

          Schalltechnische Untersuchung, September 2015

          Luftschadstoffuntersuchung, Oktober 2015

          Erschütterungsgutachten, Oktober 2015

 

Vertrag

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Die öffentliche Auslegung ist für Juni vorgesehen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 10 zur Kenntnis zu nehmen.