Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Hohenfelde 10
hier: Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 12.12.2019 Bezirksversammlung Ö 10.1
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2019 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 10 zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Hohenfelde 10.
Begründung:
24.05.2012 StekA – Einleitung des Verfahrens
25.06.2012 Behördliche Grobabstimmung
29.01.2015 öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
05.02.2015 StekA – Auswertung der ÖPD, nicht öffentlich
26.02.2015 StekA – Auswertung der ÖPD, öffentlich
19.05.-
19.06.2015 Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TöB)
27.07.2015 Arbeitskreis I
22.02.2018 StekA - Vorstellung aktueller Planungsstand
25.04.2019 StekA - Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
18.09. -
25.10.2018 Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung vom 07.05. – 21.05.2019 sind 4 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.
Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 18.09. – 25.10.2019 zum Bebauungsplan-Entwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Abwägung:
Aus der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen ergeben. Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 28.10.2019 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 28.10. – 08.11.2019 sind 2 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Diese haben zu keinen Änderungen der Planunterlagen geführt. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen und Anregungen sind ebenfalls der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hohenfelde 10 wird zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachbereich SL) und dem Vorhabenträger abgestimmt. Die Unterzeichnung des Vertrags soll nach der Rechtsprüfung durch das Rechtsamt und vor dem Beschluss der Bezirksversammlung erfolgen. Der Durchführungsvertrag trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus, zur Herrichtung der Außenanlagen und Begrünungsmaßnahmen, zur Sicherung einer Sielleitung, zur Verlegung einer Trinkwasserleitung, zur Abstimmung eines Werbeanlagenkonzeptes, zur Oberflächenentwässerung und zur Herstellung von Fahrradabstellbügeln.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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