Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 30 (Warnckesweg) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2018 mit o.g. Thematik befasst und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Die Bezirksversammlung stimmt der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Groß Borstel 30 zu.“
Historie:
28.04.2016StekAAufstellungsinformation
29.09.2016StekAZustimmung zur öffentlichen Plandiskussion
17.11.2016StekAÖffentliche Plandiskussion (ÖPD)
24.11.2016StekAAuswertung ÖPD, nichtöffentlich
08.12.2016StekAAuswertung ÖPD, öffentlich
22.06.2017 - 22.07.2017Beteiligung TÖB
28.08.2017Arbeitskreis I
07.12.2017StekAZustimmung zur öffentlichen Auslegung
04.01.2018 - 04.02.2018öffentliche Auslegung
26.03.2018Arbeitskreis II
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 29.11.2017 sind 8 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden kleineren Anpassungen redaktioneller Art wurden bereits in die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung eingearbeitet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 04.01.2018 - 04.02.2018 wurde 1 Einwendung im Namen einer WEG (26 Wohnparteien) abgegeben. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Abwägung:
Es wird vorgeschlagen die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 30 aufgrund der vorgebrachten Anregungen der Bürger nicht zu ändern.
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit dem Arbeitsvermerk, verschickt am 09.03.2018, über die vorgebrachten Anregungen informiert.
Der Arbeitskreis II am 26.03.2018 hat ergeben, dass die ausgelegte Planfassung nicht geändert werden soll. Die Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen haben zugestimmt, dass der Bebauungsplanentwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung zur Feststellung gebracht werden soll.
Damit ist die mit den Behörden, Trägern öffentlicher Belange und mit den Bürgern durchgeführte Abstimmung und Abwägung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 30 abgeschlossen.
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Groß Borstel 30 befindet sich in der abschließenden Rechtsprüfung und soll zeitnah unterzeichnet werden. Er trifft neben der Durchführungsverpflichtung auch inhaltliche Regelungen zur Sicherung der Gestaltung des Hochbaus und der Außenanlagen einschließlich Stellplätzen und der öffentlichen Förderung der Wohnungen sowie zu Maßnahmen bei Gehölzrodungen, Ersatzpflanzungen, zur Sicherung des Baumbestandes und zum Einsatz von Baumsachverständigen zur Baubegleitung. Des Weiteren werden Regelungen zur Nutzung, Unterhaltung und zur Übergabe der öffentlichen Grünfläche an die FHH durch den Vorhabenträger getroffen.
Ergänzung: Der Durchführungsvertrag wurde am 13./15.05.2018 unterzeichnet.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Abwägungsvermerk,
Planbild, Verordnung, Begründung,
Vorhaben- u. Erschließungsplan
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