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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 25 (Salomon-Heine-Weg) hier: Zustimmungsempfehlung zur Feststellung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.04.2024
Ö 8.2
Sachverhalt

 

Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd" festgestellt, dass ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt".

 

Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.

Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass der Beschluss über die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 am 18.06.2020 - in der Sitzung waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist eine Nichtigkeit des Beschlusses anzunehmen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung in diesem Fall der Beschluss der Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung in nunmehr korrekter Weise wiederholt werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 25 wurde im Januar/Februar 2020 öffentlich ausgelegt; geringfügige redaktionelle Anpassungen (insbesondere die Aktualisierung von Gesetzeszitaten) in der Begründung aufgrund der mittlerweile erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt.

 

Verfahrensablauf:

 

24.09.2015   Einleitung des Verfahrens

26.10.2015   Behördliche Grobabstimmung

18.02.2016   Öffentliche Plandiskussion (Steka)

15.12.2017   Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

26.02.2018   Arbeitskreis I

25.04.2019   Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung (Steka)

10.01. - 10.02.2020 Öffentliche Auslegung

28.04.2020 Zustimmungsempfehlung zur Feststellung durch den Hauptausschuss (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)

18.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)

19.03.2024   erfolgte Rechtsprüfung

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 (Salomon-Heine-Weg) zu erteilen.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Abwägungstabelle

Planzeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Verordnung

Begründung21-0139_Anlage_01__%C3%9Cbersicht_B">