Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 25 (Salomon-Heine-Weg) hier: Zustimmungsempfehlung zur Feststellung
Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az: 2 E 6/21. N) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Sozialen Erhaltungsverordnung „Barmbek-Süd" festgestellt, dass „ein Beschluss der Bezirksversammlung nichtig ist, wenn die Durchführung der Sitzung der Bezirksversammlung in schwerwiegender Weise gegen den in § 14 Abs. 1 BezVG verankerten Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit verstößt".
Weiter hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in vorgenannter Entscheidung ausgeführt, dass die Übertragung einer Sitzung der Bezirksversammlung im Internet, zu der ausschließlich Pressevertreter zugelassen sind, nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit genügen würde.
Infolge dieser Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass der Beschluss über die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 am 18.06.2020 - in der Sitzung waren ausschließlich Pressevertreter zugelassen – nicht dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gerecht wird. Damit ist eine Nichtigkeit des Beschlusses anzunehmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde noch nicht festgestellt, daher kann der Verfahrensschritt der Gremienbefassung – in diesem Fall der Beschluss der Bezirksversammlung in öffentlicher Sitzung – in nunmehr korrekter Weise wiederholt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 25 wurde im Januar/Februar 2020 öffentlich ausgelegt; geringfügige redaktionelle Anpassungen (insbesondere die Aktualisierung von Gesetzeszitaten) in der Begründung aufgrund der mittlerweile erfolgten Rechtsprüfung sind in der Anlage berücksichtigt.
Verfahrensablauf:
24.09.2015 Einleitung des Verfahrens
26.10.2015 Behördliche Grobabstimmung
18.02.2016 Öffentliche Plandiskussion (Steka)
15.12.2017 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
26.02.2018 Arbeitskreis I
25.04.2019 Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung (Steka)
10.01. - 10.02.2020 Öffentliche Auslegung
28.04.2020 Zustimmungsempfehlung zur Feststellung durch den Hauptausschuss (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)
18.06.2020 Zustimmung zur Feststellung durch die Bezirksversammlung (nur Pressevertreter als Zuhörer zugelassen)
19.03.2024 erfolgte Rechtsprüfung
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 (Salomon-Heine-Weg) zu erteilen.
Michael Werner-Boelz
Abwägungstabelle
Planzeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Verordnung
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