20-6675

Vertrag mit dem Konzertveranstalter im Zusammenhang mit dem Konzert der Rolling Stones unverzüglich im Transparenzportal Hamburg veröffentlichen
Antrag der FDP-Gruppe

Antrag

Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Ö 6.6

Sachverhalt

Gemäß des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sind u. a. Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, im Transparenzportal Hamburg zu veröffentlichen. Zweck des HmbTG ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den zuständigen Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.

Auch wenn das HmbTG keine konkreten Fristen für die Veröffentlichung vorsieht, ist die Verwaltung dazu angehalten, nach pflichtgemäßen Ermessen zu handeln und dementsprechend ohne schuldhaftes Zögern die notwendigen Schritte zu veranlassen. Zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung möglichst auch in digitaler Form sind zudem ohnehin alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet.

Zweifellos besteht an dem Vertrag zwischen der FHH, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, und dem Konzertveranstalter über die Nutzung der Festwiese im Stadtpark im Zusammenhang mit dem Konzert der Rolling Stones im September 2017 ein erhebliches öffentliches Interesse. Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

  1. unverzüglich die Veröffentlichung des Vertrages mit dem Konzertveranstalter im Zusammenhang mit dem Konzert der Rolling Stones im September 2017 im Transparenzportal Hamburg zu veranlassen.
  2. fortlaufend und regelmäßig den Veröffentlichungspflichten gemäß HmbTG nachzukommen.
  3. der Bezirksversammlung rechtzeitig zu deren Sitzung am 11. April 2019 über die Umsetzung der Punkte 1 und 2 zu berichten.

 

 

Claus-Joachim DickowRalf Lindenberg

(FDP-Gruppe)

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.