21-0585

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ)
1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ),
1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö),
1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.11.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2019 einen Verteilungsvorschlag für 2020 vorbereitet.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 ergibt sich ein rechnerisches Defizit von € 220.502,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2020 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) inkl. der bereits beschlossenen Überleitung in die neue Anlage G zum TV-L für die Sozial- und Erziehungsberufe sowie der Mittelansätze für 2020.

 

Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 187.660,- berücksichtigt, so dass das rechnerische Defizit weiter reduziert werden konnte auf insgesamt € 32.842,-.

 

Durch Umschichtungen aus dem kommunalen FamFö-Bereich in Höhe von 35.630,- € konnte dieses rechnerische Defizit ausgeglichen werden, so dass die Tabelle Haushalt 2020, unter Berücksichtigung der bisherigen Reste/Rückflüsse nunmehr einen ausgeglichenen Verteilungsvorschlag ausweist.

 

Den Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, bis zum 19.11.2019 zu ihren einzelnen Verteilungsvorschlägen Stellung zu nehmen. Kein Träger hat seinen Verteilungsvorschlag abgelehnt.  

 

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

  1. Der vorliegende Verteilungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen und so beschlossen.
     

 

 

Ralf Staack