Verteilung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 (3) BezVG für den Haushaltsplanentwurf 2021/2022
Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen (und der Bezirksamtsleitungen) im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.
Dies bedeutet, dass die Bezirksversammlung zu den Schlüsseln, nach denen die Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter verteilt werden, Stellung nehmen soll, nicht aber zur Höhe der einzelnen Rahmenzuweisungen (Ansätze 2021/2022). Natürlich steht es der Bezirksversammlung frei, dennoch auch auf die vorläufigen Ansätze einzugehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt haben aber noch nicht alle Fachbehörden endgültige bzw. vorläufige Zahlen geliefert, da die fachlichen Vorabstimmungen und das Eckwerteverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Fachbehörden haben hierauf in den beigefügten jeweiligen Anschreiben hingewiesen.
Zu den Rahmenzuweisungen (RZ) nachfolgend aufgeführter Fachbehörden haben die Fachbereiche bereits den Schlüsseln (nicht den Ansätzen) zugestimmt (entsprechende Stellungnahmen des Bezirksamtsleiters werden in Kürze an die Fachbehörden abgesandt):
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
RZ Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Betriebsausgaben (konsumtiv)
RZ Förderung der Erziehung in der Familie, Betriebsausgaben (konsumtiv)
RZ Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe, Betriebsausgaben
(konsumtiv)
Als Schlüssel werden feste Werte angesetzt, die im Wesentlichen der Mittelverteilung 2018 entsprechen und seitdem fortgeschrieben werden.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
(Die investiven RZ Investitionen Kinder- und Jugendarbeit und Investitionen Erziehung in der Familie werden nach konkreten Bedarfsanmeldungen für Vorhaben der Bezirksämter nach Abstimmung verteilt. Diese liegen noch nicht vor.)
Behörde für Kultur und Medien (BKM)
RZ Stadtteilkultur (konsumtiv): Schlüssel siehe Anschrieben der BKM
Das Fachamt Sozialraummanagement nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die prozentuale Erhöhung der Rahmenzuweisungen für die Stadtteilkulturförderung um 1,5 % ab dem Jahr 2019 wurde sowohl von den geförderten Einrichtungen als auch vom Bezirksamt für gut befunden. Mithilfe der Erhöhung können zusätzliche finanzielle Herausforderungen, bsp. durch Kosten- und Tarifsteigerungen minimiert werden. Die jährliche Erhöhung gibt den Kultureinrichtungen ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Zudem ermöglicht die Aufstockung dem Bezirk, das Niveau der Kulturangebote zu unterstützen und neue Impulse zu setzen.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass alle Stadtteilkultureinrichtungen im Bezirk Hamburg-Nord durch zusätzliche Mittel des Bezirksamts unterstützt und gefördert werden, da die realen Bedarfe aus der Rahmenzuweisung nicht zu finanzieren sind. Die Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten erhalten gut 225 Tsd. EUR zusätzlich aus Mitteln des Quartiersfonds. Davon ist ein Teil für zusätzliche inhaltliche Angebote, aber auch ein Teil zur Deckung gestiegener Betriebskosten und Tarifsteigerungen vorgesehen. Bei allen Zentren, die um- oder neu gebaut haben, machen sich auch gestiegene Wartungskosten bemerkbar. Lüftungs- und Heizungsanlagen sind alle damit verkoppelt und die entsprechenden jährlichen Kosten nicht steuerbar. Insofern hat das Bezirksamt in dem Bereich einen erwiesen Mehrbedarf, der bei der BGV angemeldet wird.
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)
RZ Gesundheitsschutz (konsumtiv): Schlüssel siehe Anschreiben der BGV
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
RZ Seniorenarbeit (konsumtiv): Schlüssel siehe Anschreiben der BGV
Das Fachamt Sozialraummanagement nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt ist mit dem übersandten Vorschlag der Schlüsselentwicklung für die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit einverstanden und hat keinen Bedarf, diesen zu verändern.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
Grundsätzlich schlägt das Bezirksamt eine Erhöhung der Rahmenzuweisung vor, mit dem Ziel professionelle Seniorentreffleitungen einsetzen zu können. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht die Finanzierung von hauptamtlichen Seniorentreffleitungen, zunächst modellhaft in einigen Treffs. Insbesondere hinsichtlich der Erweiterung der Programme, einer besseren Raumnutzung sowie der Öffnung zum Quartier könnten Strukturen, die teilweise im Ansatz vorhanden sind, mit dieser professionellen Unterstützung optimiert werden.
Allgemein ist zu beobachten, dass die rein ehrenamtlichen Strukturen in den Treffs mit den zunehmenden Anforderungen überfordert sind bzw. diese nicht aufgreifen können. Somit bleiben die Chancen dieser im Quartier gelegenen und durchfinanzierten Räume oft ungenutzt.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
RZ Stadtplanung (konsumtiv): Schlüssel siehe beigefügte Mail der BSW
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)
RZ Bezirkliches Straßenwesen (konsumtiv)
RZ Bezirkliches Straßenwesen (investiv)
Schlüssel siehe Anschreiben der BWVI
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
Behörde für Umwelt und Energie (BUE)
RZ Kleine wasserwirtschaftliche Maßnahmen (konsumtiv)
RZ Gewässer (konsumtiv)
RZ Naturschutz (konsumtiv)
RZ Grün (konsumtiv)
RZ Öffentliche Grünanlagen (investiv)
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksversammlung, der vorliegenden Schlüsselung zuzustimmen.
Die Fachausschüsse haben von der Verteilung der Rahmenzuweisungen gem. § 37 (3) BezVG für den Haushaltsplanentwurf 2021/2022 Kenntnis genommen.
Die Bezirksversammlung stimmt den vorliegenden Schlüsseln zu.
Ralf Staack