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Verortung des Themas Katastrophenschutz im Ausschuss für Seniorinnen und Senioren, Integration, Inklusion und Gesundheit (SIIG) des Bezirksamtes Hamburg-Nord und Einladung von Referenten zum Thema Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 17.04.2025 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

Der Katastrophenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil öffentlicher Sicherheit und gesellschaftlicher Resilienz. Angesichts der aktuellen weltpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, wie etwa Naturkatastrophen, geopolitischen Krisen, Pandemien und möglichen terroristischen Bedrohungen, wächst die Bedeutung des Katastrophenschutzes sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene. Im Zuge dieser Entwicklungen haben Länder und Kommunen zunehmend Finanzierungsbedarfe im Bereich des „Bevölkerungsschutzes“, was sich auch im Kontext des Sondervermögens zeigt, das im Zuge der aktuellen politischen Rahmenbedingungen bereitgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, dass der Katastrophenschutz nicht nur als Aufgabe der Feuerwehr und Rettungsdienste verstanden wird, sondern auch die zivilgesellschaftliche Beteiligung, Prävention, Aufklärung und die Förderung einer Kultur der Eigenvorsorge umfasst. Die Förderung des Katastrophenschutzes istsomit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Akteure der öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Strukturen einbezieht.

Im Rahmen der geltenden Vorschriften, insbesondere § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Gesetzes zum Sondervermögen, ist es klar, dass Investitionen in die Infrastruktur auch den Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz umfassen müssen. Dies stellt eine Grundlage dar, um die notwendigen Ressourcen und Investitionen in die Katastrophenschutz-Infrastruktur zu sichern. Dies betrifft sowohl die materielle Ausstattung als auch die organisatorische und personelle Kapazität der entsprechenden Behörden und Institutionen. Besonders in Zeiten wachsender Unsicherheit und globaler Krisenlagen ist es entscheidend, eine starke, gut vorbereitete und vernetzte Infrastruktur im Bereich des Katastrophenschutzes aufzubauen. Der Bezirk Hamburg-Nord ist in dieser Hinsicht in der Pflicht, die Weichen für eine zukunftsfähige Katastrophenschutzstrategie zu stellen und diese als eigenständiges Thema in die Arbeit des SIIG zu integrieren. Der Ausschuss für Soziales ist prädestiniert, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, da er in seiner Funktion bereits eine Verantwortung für öffentliche Gesundheit, Integration und gesellschaftliche Teilhabe trägt.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Der Ausschuss für Seniorinnen und Senioren, Integration, Inklusion und Gesundheit wird in Ausschuss für Seniorinnen und Senioren, Integration, Inklusion, Gesundheit und Katastrophenschutz umbenannt.
  2. Der Ausschuss möge in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren des Katastrophenschutzes im Bezirk und gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Fachbehörden sukzessive eine Bestandsaufnahme der bestehenden Katastrophenschutzinfrastruktur im Bezirk Hamburg-Nord vornehmen und dabei identifizieren, in welchen Feldern Handlungs- und Verbesserungsbedarfe bestehen. Hierzu sind jeweils die zuständigen Referenten auf bezirklicher Ebene und auf Landesebene in den Ausschuss zu laden.
  3. Im Ausschuss soll im Anschluss an die Bestandsaufnahme fortlaufend jährlich und bei Bedarf in einer geeigneten Form über den Stand der Entwicklung im Bereich des Katastrophenschutzes berichtet werden.

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Julia Wickert

r die SPD-Fraktion: Banu Dalmis, Helen Hauser, Martina Schenkewitz

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.04.2025
Ö 6.1
Anhänge

Keine

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