Veröffentlichungspflichten gemäß HmbTG fortlaufend, regelmäßig und zeitnah nachkommen
Neufassung der Drucksache 20-6675 (Punkt 6.6 der Tagesordnung der BV vom 21.03.2019)
Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Ö 6.6.1
Gemäß des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sind u. a. Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, im Transparenzportal Hamburg zu veröffentlichen. Zweck des HmbTG ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den zuständigen Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.
Auch wenn das HmbTG keine konkreten Fristen für die Veröffentlichung vorsieht, ist die Verwaltung dazu angehalten, nach pflichtgemäßen Ermessen zu handeln und dementsprechend ohne schuldhaftes Zögern die notwendigen Schritte zu veranlassen. Zu einer ordnungsgemäßen Aktenführung möglichst auch in digitaler Form sind zudem ohnehin alle Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet.
Zweifellos besteht an dem Vertrag zwischen der FHH, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, und dem Konzertveranstalter über die Nutzung der Festwiese im Stadtpark im Zusammenhang mit dem Konzert der Rolling Stones im September 2017 ein erhebliches öffentliches Interesse.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:
Claus-Joachim Dickow
Ralf Lindenburg
(FDP-Gruppe)
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