Verkehrsberuhigung und Parken in der mittleren Lohkoppelstraße Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 25.01.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.2
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.10.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion zu Punkt 4 folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die zuständigen Stellen werden gebeten,
Begründung:
Die Lohkoppelstraße ist zwischen Schleiden- und Reesestraße Teil einer Tempo-30-Zone. Bürger*innen beschwerten sich, dass sich viele Autofahrer*innen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielten und durch überhöhte Geschwindigkeit vor allem für Kinder eine Gefährdung entstehe.
Falschparken auf den Gehwegen, auf der rechten Fahrbahnseite neben den Parkbuchten sowie in den Einmündungsbereichen, -Bürger*innen zufolge besonders häufig an Wochenenden zu beobachten- behindert Fußgänger*innen. Besonders aus der Perspektive von Kindern und Menschen mit Behinderungen gefährdet dieses Falschparken auch deren Sicherheit bei der Querung der Straße.
In der gesamten Lohkoppelstraße gibt es sehr wenige Fahrradabstellplätze, besonders auf Höhe der Lohkoppelstraße 43 ist dies durch eine sehr dichte Belegung der Fahrradbügel auffällig. Mehr Fahrradabstellplätze in dem Einmündungsbereichen können Falschparken durch KfZ dort unmöglich machen.
Ladesäulen für E-Bikes und E-Autos, z.B. an freien Plätzen in Höhe der Lohkoppelstraße 43, könnten zudem die E-Mobilität fördern.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Zu 2.:
Grundsätzlich befindet sich der genannte Bereich derzeit in keinem Kontrollgebiet des Landesbetriebs Verkehr Parkraum-Managements (LBV PRM). Es können aber im Rahmen von Bürger*innenbeschwerden bzw. besonderen Erfordernissen entsprechende Kontrolltätigkeiten durch LBV PRM veranlasst werden und stattfinden. Der hier genannte Bereich befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Hamburger Straße und ebenfalls unweit der bewirtschafteten Adolph-Schönfelder-Straße, sodass eine entsprechende Unterstützung im Rahmen von Bürger*innenbeschwerden in diesem Bereich für einen befristeten Zeitrahmen durch LBV PRM zugesagt werden kann. Hierbei handelt es sich erfahrungsgemäß um etwa ein bis zwei Kontrollgänge pro Woche.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Keine
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