21-5390.1.1

Verbesserte Verbindungen für den Fußverkehr in der Dieselstraße - Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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02.09.2024
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung

am 13.05.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei punktweiser Abstimmung folgende folgende Beschlussempfehlung formuliert:

 

Der Bezirksamtsleiter und das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung werden gebeten, folgende Punkte umzusetzen:

  1. Die Halteverbote und Sperrflächen an der Dieselstraße sollen im Bereich des Grünzugs vergrößert und erneuert bzw. deutlich markiert werden, damit Zufußgehende im Grünzug die Dieselstraße direkt queren können.
  2. Es möge geprüft werden, ob das vorhandene Fußnger:innen-Schutzgitter ggf. noch als Baumschutz notwendig ist. Ansonsten soll es gekürzt oder entfernt werden, um die Querung für alle Verkehrsteilnehmer:innen sichtbar zu machen und die Nutzung durch Kinderwagen und Fahrräder zu erleichtern.
  3. Bordsteinabsenkungen an der Querung in der Dieselstraße sollen ebenfalls die Querung für Zufußgehende vom Grünzug verdeutlichen und eine bequeme, barrierearme Nutzung ermöglichen.

 

Punkt 1: einstimmig bei Einhaltung der CDU-Fraktion beschlossen

Punkt 2: einstimmig beschlossen

Punkt 3: einstimmig beschlossen

 

Begründung:

Im Anschluss an das Stadtteilgespräch vom 29.03.2023 zum Thema „Wege ohne Auto in Barmbek“ [1] hat eine AG des Stadtteilrats Barmbek-Nord Ideen aus der Veranstaltung bearbeitet, Anregungen für die Aufwertung der Grünzüge in der Stadtteilratssitzung beschlossen und diese in der Sitzung des Regionalausschusses am 11.03.2024 präsentiert. [2] Einige dieser Vorschläge der Eingabe sind nun hier mitaufgenommen.

Grünzüge beinhalten wichtige Wegestrecken für das Unterwegssein zu Fuß. Es gibt keine parkenden Autos, keinen Verkehrslärm und keine Abgase. Damit bieten sie für die Menschen ideale Orte der Ruhe, Erholung und Entspannung innerhalb des Stadtgebiets. Besonders Familien mit Kindern ermöglichen sie einen Aufenthalt ohne Gefahren durch den Autoverkehr. Kinder nnen hier ungestört laufen oder spielen. Für die Bewohner*innen des Stadtteils und Menschen im Stadtgebiet ermöglichen Grünzüge ebenso Begegnungen im sozialen Netz. Sie steigern damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität im jeweiligen Wohngebiet und Stadtteil.

Darüber hinaus sind Grünzüge in bebauten Gebieten umweltrelevant: Sie regen die Bewohner*innen des Stadtteils an, ihre kurzen Wege klimafreundlich zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen.

Der Stadtteilrat Barmbek-Nord schlägt eine bessere Querung der Dieselstraße im Grünzug nördlich der Habichtstraße/Ring 2 vor.

 

Grünzug an der Dieselstraße (Quelle: OpenStreetMap)

 

Stellungnahme des Bezirksamtes

 

Das Bezirksamt nimmt im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat 31 und 36 wie folgt Stellung:

 

Der Wunsch einer Querungsmöglichkeit für Fußnger Höhe des Grünzuges nördlich der U3-Trasse ist nachvollziehbar und wurde bereits mit Drs. 21-3185 im Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg am 21.03.2022 diskutiert.

 

zu 1) Die Änderung von Sperrflächen würde eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Bereich Dieselstraße 3 bis Schlicksweg erforderlich machen. Eine zusätzliche Querungshilfe für Fußnger in unmittelbarer Nähe des vorhandenen Fußngerüberweges (Zebrastreifen, südlich der U3-Trasse) würde diesen in seiner Bedeutung weiter schwächen und einen Rückbau erforderlich machen.

 

zu 2) Das Schutzgitter endet mit der Baumscheibe und kann zum Schutz des Straßenbaumes nicht gekürzt werden.

zu 3) Am ca. 35 m entfernten Fußngerüberweg und ca. 45 m entfernten Knotenpunkt Dieselstraße/Schlicksweg sind bereits abgesenkte Bordsteine vorhanden. Eine weitere Querungsstelle für Fußnger innerhalb der Tempo-30-Zone wird wegen der bereits vorhandenen Querungsstellen in der Nähe als nicht zwingend erforderlich eingeschätzt.

 

Die Einrichtung einer ungesicherten und barrierefreien Querungsstelle für Fußnger nördlich der U3-Trasse ist nur mittels Umbau einschl. verkehrsplanerischer Überplanung des Umfeldes möglich. Hierzu muss eine Priorisierung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolgen (siehe hierzu auch die bezirkliche Projektübersicht Straßenplanungen im KUM).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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