20-5874

Veloroute 4 Fuhlsbüttler Damm – STELLUNGNAHME der CDU Fraktion im Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Antrag

Sachverhalt

 

Die Planung zur Veloroute 4 -Fuhlsbüttler Damm- wurde am 04.06.2018 im Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

 

  • Die Einrichtung eines Kreisverkehres im Bereich der Kreuzung Röntgenstraße / Olendörp/Fuhlsbüttler Damm/Suhrenkamp wird begrüßt.
     
  • Die geplante Lösung im Verlauf des Fuhlsbüttler Damms einen Hochbordradweg auf der Südseite zu bauen, wird ebenfalls begrüßt.
     
  • Die Schrägparkstände auf der Nordseite direkt neben dem Schutzstreifen werden kritisch gesehen, da es hier leicht zu Unfällen mit ausparkenden Autos kommen kann.
    Längsparken sollte hier Abhilfe schaffen.
     
  • Die Ausweitung der Tempo 30 Zone unter Einbeziehung des neuen Kreisverkehrs ist zu prüfen.
     
  • Das Aufstellen zusätzlicher Fahrradanlehnbügel im Verlauf der Straße sowie seniorengerechte Sitzbänke sollte geprüft werden.
     
  • Es ist zu prüfen, ob und wo zusätzliche Bäume gepflanzt werden können.
     
  • Außerhalb der Wochenmarktzeit wird die Marktfläche als Parkplatz genutzt.
    Diese Parkfläche hat zwei Ein/Ausfahrten zum Ratsmühlendamm. PKW´s verlassen ihren Stellplatz ordnungswidrig über den Fußweg und den vorgesehen neuen Radfahrschutzstreifen in Richtung des Fuhlsbüttler Damm. Trotz durchgezogener Linie wird auch nach links abgebogen. Dieses Verhalten stellt für Schulkinder, Fußgänger, Radfahrer sowie den fließenden Verkehr eine Gefahr dar. Der Regionalausschuss hatte in 2014, Drucksache 20-0514, beschlossen, dass geprüft werden sollte, wie unterbunden werden kann, dass PKW an dieser Stelle das Gelände verlassen können. Umgesetzt wurde dies bisher nicht und sollte daher im Zuge dieser Maßnahme endlich umgesetzt werden.

Martina LütjensRobin Morgenstern

Sprecherin der CDU-Fraktion

 

Anhänge

 

Keine