Umsetzung von Maßnahmen aus der Fußverkehrsstrategie Hoheluft-Ost im Jahr 2022 Stellungnahme der Polizei Hamburg
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 16.01.2023 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines mündlichen Antrages der SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen DIE GRÜNE und SPD, bei Gegenstimmen von der FDP-Fraktion und Enthaltung der Fraktionen CDU und DIE LINKE folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Die Behörde für Inneres und Sport möge die Regelung zum Querparken dahingehend evaluieren, dass an ausgesuchten Stellen im Abendrothsweg und der Husumer Straße trotz des Umbaus, das Querparken zugelassen werden kann“.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Straßenverkehrsbehörde PK 23 nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Straße Abendrothsweg wird im Rahmen der Fußverkehrsstrategie Hoheluft-Ost durch das Bezirksamt Hamburg Nord derzeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Fußwege und einer damit einhergehenden Umgestaltung der Nebenflächen neu geplant.
Der überwiegende Teil der geparkten Fahrzeuge in der Straße parken derzeit quer zur Fahrbahn, ohne dass hierfür eine rechtliche Genehmigung (Zeichen 315) angeordnet worden wäre. Die Fahrzeuge parken somit entgegen der rechtlich geltenden Anordnung (Längs auf der Fahrbahn am Bordstein).
Der Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 23 hat am 08.02.2023 per Mail eine Kenntnisnahmeschlussverschickung für die Planung im Abendrothsweg und in der Husumer Straße erhalten.
Eine Überprüfung möglicher Standorte für das Schrägparken von Fahrzeugen erfolgte im Rahmen der Planung durch BZA Nord. Die in der Planung vorgestellte Örtlichkeit des Abendrothsweg vor Hausnummer 48, mit der Möglichkeit des Schrägparkens wird aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde am PK 23 nicht angeordnet, da auf diesem Teil des Gehweges eine private Fläche mit öffentlicher Nutzung vorliegt.
Gemäß der geltenden Anordnung zum Schrägparken gibt es im Abendrothsweg vor der Neuapostolischen Kirche im Einmündungsbereich zur Curschmannstraße einen Bereich zum Schrägparken laut VZ 315-77.
Weitere Bereiche, die ein Schrägparken ermöglichen würden, gibt es bedingt durch die oben angeführte Schlussverschickung nicht, da eine dann bestehende Restfahrbahnbreite das gesetzliche Minimum unterschreiten würde.
Eine generelle Überprüfung / Evaluierung seitens der Straßenverkehrsbehörde findet nicht statt. Diese Aufgabe der Straßenbaubehörde obliegt nicht der Straßenverkehrsbehörde.
Die derzeitige Parkanordnung sowohl im Abendrothsweg als auch in der Husumer Straße bleibt aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehen.
Grundsätzlich sei angemerkt, dass eine Überprüfung möglicher Regelungen des ruhenden Verkehrs nach Abschluss der baulichen Maßnahmen erfolgt.
Bei einer Ortsbegehung am 22.03.2023 mit Herrn Dr. Engler [N/MR 240] und Frau Völkel [StVB PK 23] wurde die Thematik des Schrägparkens im Abendrothsweg erneut angesprochen. Im Ergebnis bleibt es in Bezug darauf bei der derzeitigen (einzigen) Anordnung im Abendrothsweg 20 wie zuvor ausgeführt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine