Umsetzung Fußverkehrsstrategie Hoheluft-Ost: Querung Abendrothsweg / Neumünstersche Straße Rückstellung der Maßnahme wegen fehlender Freigabe im Rahmen des Parkplatz-Moratoriums
Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2
Für die o.g. Maßnahme erfolgte im September 2021 die Kenntnisnahme-Schlussverschickung (siehe Drs. 21-2657), im September 2022 wurde sie zudem im Regionalausschuss vorgestellt.
Im Jahr 2024 konnte die Umsetzung trotz fertiggestellter Ausführungsunterlagen nicht wie geplant erfolgen. Grund dafür war der Beschluss des Regionalausschusses zur Einsetzung eines Runden Tisches in Kombination mit einem Moratorium für bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fußverkehrsstrategie bis Jahresende 2024 (siehe Drs. 21‑5392.1).
Im Sommer 2025 wurde die Maßnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Prüfung vorgelegt. Diese erfolgt regelhaft in enger Abstimmung mit der Senatskanzlei. Hintergrund ist die im Koalitionsvertrag der den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg tragenden Parteien getroffene Vereinbarung, einen Masterplan Parken zu entwickeln und bis zur Fertigstellung dieses Masterplans alle Straßenbaumaßnahmen einer Prüfung zu unterziehen, inwiefern die Umwandlung bestehenden Kfz-Parkraums als vertretbar eingestuft werden kann (sog. „Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum“, siehe auch Drs. 22-1153.1).
Die Prüfung hatte zum Ergebnis, dass die Maßnahme nicht in der final abgestimmten Form freigegeben werden konnte.
Aus dem zentralen Anliegen der Planung, die Kreuzung Abendrothsweg / Neumünstersche Straße für Zufußgehende und angesichts des nebenliegenden Spielplatzes insbesondere für Kinder sicherer und barrierearmer zu gestalten, ergibt sich in der Konsequenz ein Verlust von fünf Kfz-Parkplätzen, der unter der Zielsetzung des Moratoriums als nicht tragbar eingestuft wurde. Eine Änderung der Planung, die diesem zentralen Anliegen weiterhin entspricht und mit geringeren Parkraumverlusten einhergeht, ist unter fachlicher Würdigung der im Abwägungsprozess eingebrachten Aspekte der Träger öffentlicher Belange (TÖB) nicht möglich. Die BVM hat vor diesem Hintergrund empfohlen, die Maßnahme bis zum Vorliegen des Masterplans Parken zurückzustellen. Das Bezirksamt folgt dieser Empfehlung und unterrichtet hiermit den RegA EWi darüber, dass diese Maßnahme bis auf Weiteres nicht zur Umsetzung kommen wird. Der Vertrag mit dem beauftragten Planungsbüro wurde beendet, die Schlussrechnung aller bisher erbrachten Leistungen ist erfolgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine
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