Umnutzung einer Jugendhilfeeinrichtung im Bezirk Hamburg-Nord durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung Anhörung gem. § 28 Nr.1 BezVG
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung bittet um Stellungnahme für die
geplante Umnutzung der Jugendhilfeeinrichtung für Flüchtlinge in der Straße Lerchenfeld 4 binnen Monatsfrist gem. § 28 Satz 1 BezVG.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dagmar Wiedemann
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