Umgestaltung der "Dreiecksfläche" im Brödermannsweg - ist eine B-Plan Änderung nötig? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion
Im Rahmen des RISE-Prozesses in Groß Borstel ist es der Wunsch der Bürger*innen, dass die sogenannte Dreiecksfläche im Brödermannsweg nach Abschluss der Bauarbeiten an der nahegelegenen Sporthalle neugestaltet wird.
Die genaue Ausgestaltung soll im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung entschieden werden. Die dortigen Parkplätze sollen zugunsten eines Raumes mit hoher Aufenthaltsqualität entfallen.
Ursprünglich sollte die Umgestaltung der „Dreiecksfläche“ im Rahmen eines B-Plan Verfahrens planungsrechtlich gesichert werden. Mit Drs. 22-1081 [1] wurde Ende 2025 dieses Vorhaben (Bebauungsplan GB32) aufgegeben.
Aktuell ist das Areal als „Fläche für Öffentliche Straßen, Wege, Plätze" ausgewiesen (gemeinhin „gelbe Fläche" / Straßenverkehrsfläche). Nach Einstellung des Planänderungsverfahrens hält das Bezirksamt an seiner Absicht fest, die „Dreiecksfläche (…) auch ohne neues Bebauungsplanverfahren als Grünfläche umzugestalten.“
Vor diesem Hintergrund frage ich:
[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015305
Luftbild (© LGV)
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan GB2 von 1966 (© Bezirk, Hamburg-Nord)
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