22-1931

Umgestaltung der "Dreiecksfläche" im Brödermannsweg - ist eine B-Plan Änderung nötig? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Rahmen des RISE-Prozesses in Groß Borstel ist es der Wunsch der Bürger*innen, dass die sogenannte Dreiecksfläche im Brödermannsweg nach Abschluss der Bauarbeiten an der nahegelegenen Sporthalle neugestaltet wird.

Die genaue Ausgestaltung soll im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung entschieden werden. Die dortigen Parkplätze sollen zugunsten eines Raumes mit hoher Aufenthaltsqualität entfallen.

Ursprünglich sollte die Umgestaltung der „Dreiecksfläche“ im Rahmen eines B-Plan Verfahrens planungsrechtlich gesichert werden. Mit Drs. 22-1081 [1] wurde Ende 2025 dieses Vorhaben (Bebauungsplan GB32) aufgegeben.

Aktuell ist das Areal als „Fläche für Öffentliche Straßen, Wege, Plätze" ausgewiesen (gemeinhin „gelbe Fläche" / Straßenverkehrsfläche). Nach Einstellung des Planänderungsverfahrens hält das Bezirksamt an seiner Absicht fest, die „Dreiecksfläche (…) auch ohne neues Bebauungsplanverfahren als Grünfläche umzugestalten.“

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche Möglichkeiten bietet die gültige baurechtliche Ausweisung "Öffentliche Straßen, Wege, Plätze", die Fläche als Grünfläche umzugestalten?

Eine Umsetzung als Grünfläche ist grundsätzlich möglich. Wie konkret eine Umgestaltung aussehen kann, wird im weiteren Projektverlauf konkretisiert. Der Planungsprozess hat allerdings noch nicht begonnen (siehe Frage 5).

  1. Gibt es bei dieser Ausweisung einen Mindestanteil, der auch MIV / Parkplätze zur Verfügung gestellt wird? Kann auf die jetzt vorhandenen Parkplätze rechtssicher verzichtet werden?

Nein, einen Stellplatznachweis für den öffentlichen Straßenverkehrsraum gibt es nicht. Unabhängig von der planungsrechtlichen Ausweisung der Fläche gilt zurzeit das Parkplatzabbaumoratorium.

  1. Ergeben sich dadurch, dass keine Änderung des geltenden B-Plans erfolgt, Einschränkungen bei der Umgestaltung der „Dreiecksfläche“ als Grünfläche? Wenn ja, welche?

Nein, es ist nach wie vor vorgesehen, die Dreiecksfläche, wie im RISE-Prozess geplant, umzugestalten. Die planungsrechtliche Ausweisung ist hinsichtlich der Unterhaltungsmittel der zuständigen Fachbehörde relevant. Ohne Änderung der planungsrechtlichen Ausweisung bleibt die Zuständigkeit beim Tiefbau.

  1. Aktuell wird die „Dreiecksfläche“ noch als Baustellen-Aufstellfläche genutzt. Wie lange wird diese Nutzung voraussichtlich noch andauern?

Erfahrungsgemäß ist es schwierig abzuschätzen, belastbare Aussagen zu Baufortschritten zu treffen. Wir gehen zurzeit davon aus, dass die Dreiecksfläche noch mindestens bis Ende 2028 als Baustellen-Aufstellfläche benötigt wird.

  1. Das Bezirksamt hat angekündigt, wegen der derzeitigen Nutzung der Fläche noch nicht mit der Planung zur Umgestaltung zu beginnen. Da solche Planungsprozesse erfahrungsgemäß sehr lange dauern können: Warum wird das Bezirksamt nicht schon jetzt die Planung anstoßen und damit rechtssicher feststellen, dass eine Umgestaltung in eine Grünfläche möglich ist?

Wie im Beirat vor Ort kommuniziert, können nicht alle RISE-Projekte gleichzeitig geplant und umgesetzt werden. Die Projekte werden aber Schritt für Schritt bearbeitet. In den letzten Monaten wurde die Arbeit unter anderem auf die Projekte Stavenhagenhaus, Borsteler Chaussee, Neubau Zweifeld-Sporthalle Carl-Götze Schule, Roggenbuckstieg, Sportanlage Weg beim Jäger und Renaturierung Tarpenbek konzentriert. Das Bezirksamt hat das Projekt „Dreiecksfläche“ nach wie vor auf der Agenda.

Dr. Bettina Schomburg 09.03.2026

(Bezirksamtsleitung)

Anhänge

[1] http://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015305


Luftbild (© LGV)


Ausschnitt aus dem Bebauungsplan GB2 von 1966 (© Bezirk, Hamburg-Nord)

Lokalisation Beta
Brödermannsweg Borsteler Chaussee Roggenbuckstieg Weg beim Jäger Stavenhagenhaus Carl-Götze-Schule

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Themen Beta

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