21-4981

Umbau Sierichstraße 53 Kleine Anfrage von Philipp Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Schreiben vom 20. Juli 2023 informierte die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber, dass in der Sierichstraße 53 ein Umbau und die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft erfolgen soll. Bei dem Gebiet handelt es sich nach dem Bebauungsplan „Winterhude 21“ um ein reines Wohngebiet. Des Weiteren gilt die „Erhaltungssatzung Winterhude“. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Flüchtlinge aber auch für Wohnungslose gilt jedoch nicht als Wohnnutzung sondern als soziale Einrichtung. Auf Grund dieser Befreiung erfolgt derzeit eine Beteiligung der Nachbarn durch das Bezirksamt Hamburg-Nord.

 

Anhänge

Keine