Umbau Sierichstraße 53 Kleine Anfrage von Philipp Kroll
Im Schreiben vom 20. Juli 2023 informierte die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber, dass in der Sierichstraße 53 ein Umbau und die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft erfolgen soll. Bei dem Gebiet handelt es sich nach dem Bebauungsplan „Winterhude 21“ um ein reines Wohngebiet. Des Weiteren gilt die „Erhaltungssatzung Winterhude“. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Flüchtlinge aber auch für Wohnungslose gilt jedoch nicht als Wohnnutzung sondern als soziale Einrichtung. Auf Grund dieser Befreiung erfolgt derzeit eine Beteiligung der Nachbarn durch das Bezirksamt Hamburg-Nord.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Antwort der Verwaltung:
Die Eigentümer der Grundstücke im reinen Wohngebiet desselben Baublocks werden schriftlich beteiligt. Der Baublock wird begrenzt durch die Straßen Sierichstraße, Andreasstraße, Wentzelstraße und Poelchaukamp.
Antwort der Verwaltung:
Die Schreiben werden per Postzustellungsurkunde zugestellt. Dadurch erfolgt der Nachweis, dass die Schreiben erhalten wurden.
Antwort der Verwaltung:
Ja, beteiligt wurden die Eigentümer in demselben Baublock. Auf Grund der Randlage des Vorhabens im Bebauungsplangebiet wird eine Auswirkung auf die außerhalb des Baublocks liegenden Grundstücke nicht gesehen.
Antwort der Verwaltung:
Nein, eine Beteiligung dieser Eigentümer erfolgt nicht, da im allgemeinen Wohngebiet soziale Einrichtungen zulässig sind und damit dort eine dahingehende Befreiung nicht erforderlich wäre.
Antwort der Verwaltung:
Den Eigentümern steht ein Zeitraum von vier Wochen ab dem Erhalt des Schreibens zur Verfügung, um ihre Einwände zu äußern. Der Erhalt wird durch den Rücklauf der Postzustellungsurkunde dokumentiert.
Antwort der Verwaltung:
Die Abgeordneten können den Vorgang und die Einwände nach Bestätigung des jeweiligen Ausschusses einsehen.
Antwort der Verwaltung:
Eine Befassung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung fand am 05.09.2023 statt.
Dem zuständige Unterausschuss Bau EWi wurde am 04.12.2023 das Vorhaben und das weitere Vorgehen vorgestellt. Sollten berechtigte Einwände innerhalb des o.g. Zeitraums eingehen, erfolgt eine weitere Information.
Antwort der Verwaltung:
Die Abgeordneten werden im Unterausschuss Bau EWi über die Entscheidung informiert. Die Eigentümer, die Einwände erhoben haben, erhalten nach Abschluss des Verfahrens schriftlich Kenntnis über die Entscheidung.
Antwort der Verwaltung:
Die Immobilie gehört F&W, Fördern & Wohnen AöR.
Michael Werner-Boelz 29.12.2023
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