22-1125

Transparenz und Planbarkeit für die Stadtteilkultur Gemeinsamer Antrag von GRÜNE-, DIE LINKE- und Volt-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 24.06.2025 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 6.1.1

Sachverhalt

Die Arbeit der Stadtteilkultur leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem gemeinschaftlichen Zusammenleben in der Nachbarschaft. Sie ermöglicht vielen Menschen auch ohne hohe Kosten einen Zugang zu Bildungsangeboten und Kunst. Sie steht exemplarisch für demokratisches Engagement, Zusammenhalt und Begegnungen mit der Nachbarschaft. Ein großer Teil der Stadtteilkultur wird ehrenamtlich organisiert.

rdergelder für ihre Arbeit einzuwerben, etwa durch Sponsoring, ist besonders für kleine Initiativen schwer, weil sie für Sponsoren kaum attraktiv sind. Aber auch Stadtteilkulturzentren haben nicht die notwendigen Personalressourcen, um sich über das bisher geleistete Maß der Spenden- und Drittmittel-Akquisition hinaus um Sponsor*innen zu bemühen. Die meisten Mitarbeiter*innen arbeiten in Teilzeit und können bereits das aktuelle Pensum nur noch mit Überstunden bewältigen.

Mit der Globalrichtlinie Stadtteilkultur [1] existiert bereits ein Instrument, das für die Förderungswürdigkeit von Projekten einen genauen Rahmen setzt (Abschnitt 4 „Zielbild“):

Mit der Förderung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

a) Das Zusammenleben in der diversen Stadtgesellschaft wird mitgestaltet und im Sinne eines barrierefreien, inklusiven, intergenerativen, geschlechts- und kultursensiblen Dialoges erlebbar gemacht, um Teilhabe an der kulturellen Vielfalt der Stadt und Begegnung zu ermöglichen.

b) Kunst und Kultur werden in einem sozialräumlichen Kontext entwickelt und vermittelt, Kulturarbeit im Sinne der Stadtteil-/Quartiersentwicklung gefördert, soziokulturelle Netzwerke sowie Kooperationen hamburgweit und darüber hinaus etabliert und stabilisiert.

c) Menschen und Gruppen wird Raum gegeben, sich künstlerisch und kulturell zu betätigen, kulturelle Angebote selbst zu organisieren. Dabei werden insbesondere ">chtigung angesprochen.

d) Für kulturelle Gestaltung, experimentelle Praxis und Forschung sowie deren gesellschaftspolitische Implikationen werden institutionell gesicherte Freiräume geschaffen und erhalten.

e) Künstlerischer Nachwuchs, Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative werden unterstützt, sich in ihrer kulturellen Produktion weiterzuentwickeln.

f) Profession, Freizeit und Ehrenamt werden in der Stadtteilkultur zusammengeführt, um gegenseitiges Lernen und Forschen zu fördern.

g) Die Geschichte Hamburgs und seiner Stadtteile wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, erläutert und eingeordnet. Impulse zur kritischen Auseinandersetzung werden gegeben.“

Stadtteilkultur setzt sich in ihrer täglichen Arbeit mit geringen finanziellen Mitteln genau das zum Ziel, was von der Politik auf allen Ebenen so oft gefordert wird: die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in einer zunehmend polarisierten Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund verdient die Stadtteilkultur die volle Unterstützung der Bezirkspolitik für ihre Vorhaben. Anstelle neuer Vorgaben benötigt sie langfristige Planbarkeit sowie Entlastung von bürokratischen Vorgaben. Nur so können einerseits erfolgreiche Projekte fortgeführt, andererseits aber auch neue Ideen ausprobiert werden. Es muss auch möglich sein, erfolgreiche und bewährte Projekte langfristig fortzuführen, sodass die Antragstellenden nicht sozusagen noch für ihren Erfolg „bestraft“ werden.

Derzeit erfolgt die Vergabe der bezirklichen Mittel für Stadtteilkultur nach dem sogenannten Windhundprinzip. Dies führt dazu, dass die verfügbaren Mittel bereits zu Beginn des Jahres oftmals schon im Januar vollständig ausgeschöpft sind. Weitere Projekte können nur noch mit viel Aufwand bewilligt werden. Außerdem ist der Prozess intransparent für Personen oder Initiativen, die noch nicht mit dem Antragsprozess vertraut sind. Dieses Informationsdefizit benachteiligt insbesondere neue und noch nicht etablierte Kulturschaffende, denen dadurch der Zugang zu den Fördermitteln erheblich erschwert wird.

Eine transparente Kommunikation hinsichtlich der Vergabezeiträume würde insbesondere unerfahrenen Antragstellenden den Einstieg in die kulturelle Projektförderung erleichtern und somit zur Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft im Stadtteil beitragen.

Um eine gerechtere und planungssicherere Vergabe der Mittel zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den Fördertopf in zwei Tranchen aufzuteilen: 60% der Mittel sollen ab der Novembersitzung des Vorjahres vergeben werden, die anderen 40% ab der Mai Sitzung des laufenden Jahres. Auf diese Weise bliebe die Chance aufeine Förderung nicht auf ein enges Zeitfenster zu Jahresbeginn beschränkt, und Kulturschaffende könnten ihre Projekte über das gesamte Jahr hinweg realistisch planen und umsetzen. Trotzdem wäre die Finanzierung von großen Projekten über einen langen Zeitraum weiterhin möglich.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die jährlichen Projektmittel für Stadtteilkultur werden gesplittet. 60% können ab der Novembersitzung des Vorjahres bewilligt werden, die anderen 40% ab der Maisitzung des laufenden Jahres. Dabei muss es weiter möglich bleiben, Projekte, die länger als ein halbes Jahr laufen, nur einmal jährlich zu beantragen, sodass für solche Projekte kein unnötiger Mehraufwand entsteht.
  2. Die Informationen über den Zeitpunkt der Vergabe der Kultur-Gelder wird gemeinsam mit den Kriterien zur Vergabe der Sondermittel auf der entsprechenden Seite des Bezirksamtes veröffentlicht.
  3. Auch Projekte mit geringem Anteil an Eigenmitteln können aufgrund ihrer Zielsetzung förderungswürdig sein. Freiwilliges Engagement ist laut Globalrichtlinie ebenfalls als Eigenleistung zu betrachten.
  4. Das Einwerben von Sponsoring, Spenden und anderen Fördergeldern stellt für Akteur*innen der Stadtteilkultur eine große zeitliche Belastung dar und ist ohne zusätzliches Personal nicht leistbar. Deshalb wird Antragstellenden zwar positiv angerechnet, wenn es weitere Einnahmequellen gibt, aber nicht negativ, wenn dies nicht der Fall ist.
  5. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport legt auch weiterhin die Globalrichtlinie Stadtteilkultur bei der Entscheidung über die Förderung von Anträgen zugrunde., Sie stellt eine sinnvolle und präzise Richtlinie dar, insbesondere bei Projekten zum Minderheitenschutz und zur Demokratieförderung.
  6. Es muss auch weiterhin möglich sein, erfolgreiche Projekte längerfristig aus den bezirklichen Mitteln für Stadtteilkultur zu fördern, sodass Antragstellende nicht gleichsam dafür bestraft werden, dass ihr Projekt Erfolg hat.

r die GRÜNE Fraktion: Timo B. Kranz, Isabel Permien

r die Fraktion Die Linke: Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen

r die Volt Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan-David Talleur, Annemarie Bödecker

[1] https://www.hamburg.de/resource/blob/84766/acf5b8673afb0b7281be8a1ec71d6aab/d-stadtteilkultur-globalrichtlinie-data.pdf

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.06.2025
Ö 6.6
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.