20-6619

Transparenz bei den Gebühren für das Konzert der Rolling Stones
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

 

Nach wie vor ist die Genehmigung des Konzerts der Rolling-Stones, das im September 2017 im Stadtpark stattfand, Gegenstand öffentlicher Diskussionen u.a. im Zusammenhang mit Ermittlungen der Hamburger Justiz. Der ehemalige Herr Bezirksamtsleiters Rösler hatte in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU Nr. 71/2017 seinerzeit folgende Zusage gemacht:

Das Bezirksamt wird den für Sondernutzungsvertragsgelegenheiten zuständigen Ausschuss wie üblich in nicht-öffentlicher Sitzung mit den vereinbarten Konditionen befassen.“

Bislang steht die Umsetzung dieser Zusage noch aus. Zudem war seinerzeit ein wesentliches Argument für die Erteilung der Genehmigung der Zufluss zusätzlicher Finanzmittel für den Stadtpark. Daher ist es nunmehr an der Zeit, auch diesen Punkt im Zusammenhang zu beleuchten. 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird aufgefordert, dem für Sondernutzungsvertragsgelegenheiten zuständigen Wirtschaftsausschuss in der nächst folgenden Sitzung entsprechend der zitierten Zusage zu befassen. Neben der detaillierten Aufstellung der tatsächlich vereinbarten Konditionen, sollen ergänzend hierzu die jeweiligen Entgelte (Min-/Max-Werte) gemäß der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen dargelegt werden. Die Gebührenberechnung und etwaige Abweichungen zur üblichen Praxis sollen schriftlich durch eine entsprechende Vorlage erläutert werden. Weiterhin ist darzulegen, welche Finanzmittel mit welchem Verwendungszweck aufgrund der Genehmigung der Veranstaltung dem Stadtpark zugeflossen sind.

 

Dr. Andreas SchottBernd Kroll
Fraktionsvorsitzender

 

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