Temporäre Errichtung der Traglufthallen für den THC Horn und Hamm im Stadtpark - Saarlandstraße 69
Im Hauptausschuss am 28.05.2020 wurde der interfraktionelle Antrag zur Standzeit der Traglufthalle am Stadtpark (Drs. 21-1129) einstimmig beschlossen.
Das Bezirksamt legt dazu nun folgende Antwort-Drucksache vor:
Die Abwägung der Belange des Denkmalschutzes mit den öffentlichen Belangen sowie den Belangen des Verfügungsberechtigten führt zu dem Ergebnis, dass die denkmalrechtliche Genehmigung für die beantragten Maßnahmen nur mit den unten aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt wird.
Nebenbestimmungen:
- Die jährliche Standzeit darf nur 5 Monate betragen.
- Die Hallen können am 15. Oktober aufgestellt werden und müssen am 15. März des Folgejahres wieder abgebaut sein.
Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Stadtparks soll in einem Gutachten geklärt werden, ob im Umfeld des Stadtparks oder an anderer Stelle im Park ein aus Sicht der Denkmalpflege geeigneterer Standort für die Traglufthallen zur Verfügung steht. Sollte ein geeigneter Standort gefunden werden, kann die Genehmigung mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz