Tempo 30 nachts - Bramfelder Chaussee 440 (Höhe Eingang Ohlsdorfer Friedhof) (bzgl. Drs. 22-3431) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.06.2026 (Drs. 22-3764)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.35
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 wie folgt Stellung:
1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation
Ein Schreiben mit exakt gleichem Wortlaut sendete die Petentin bereits am 04.04.2026 an das Management des öffentlichen Raumes Wandsbek. Dieses Schreiben wurde zuständigkeitshalber an die VD 51 weitergeleitet. Eine Antwort erging am 15.04.2026 per E-Mail an die Petentin. Der Inhalt wird in Folgendem nochmals wiedergegeben.
2. Bewertung
Die Petentin wurde bereits auf den Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4 hingewiesen, der in der Zuständigkeit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) liegt. Die Bramfelder Chaussee ist im LAP in den Abschnitten zwischen Bramfelder Dorfplatz und Steilshooper Allee sowie zwischen Bramfelder Dorfplatz und Berner Chaussee aufgeführt und für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vorgesehen. Die Adresse Bramfelder Chaussee 440 befindet sich jedoch nicht in diesen Abschnitten und ist daher derzeit nicht für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen.
Unabhängig vom LAP haben grundsätzlich nur unmittelbar betroffene Anwohnende die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 zu stellen. Vermieterinnen und Vermieter gelten nicht als unmittelbar betroffen und können daher keinen entsprechenden Antrag einreichen. Die Mieterinnen und Mieter hingegen könnten einen solchen Antrag formlos an die VD 51 richten.
3. Fazit
Die Bramfelder Chaussee 440 befindet sich nicht in einem Abschnitt, der im LAP für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung vorgesehen ist.
Die Mieterinnen oder Mieter der Wohnung der Eingebenden haben die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 zu stellen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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