21-1244

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.08.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.1

Sachverhalt
  1. Schierenkamp / Kehre

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.06.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Siebeneichen / Kehre

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.06.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Weg / 396 / Foorthkamp und Brückenbauwerk Wattkorn

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom11.06.2020

Kennzeichnung eines Ingenieurbauwerkes gem. Richtlinie

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Kennzeichnung eines Ingenieurbauwerkes gem. Richtlinie an.

  1. Hummelsbütteler Landstraße zwischen Lupinenkamp u. Kurzer Kamp

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.06.2020

Wegordnung der sog. “Servicelösung“, Radfahrer frei VZ 1022-10

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Wegordnung der sog. “Servicelösung“, Radfahrer frei VZ 1022-10 an.

  1. Im Ring 7a bis 9a / 11

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.06.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Langenhorner Markt, Fläche untere Ebene

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.06.2020

Vervollständigung der bestehenden Fußgängerzonenbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Vervollständigung der bestehenden Fußgängerzonenbeschilderung an.

  1. Röweland 10-11, “Wendeanlage“

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.07.2020

Regelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Regelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Große Horst Einmündung Wellingsbütteler Landstraße

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2020

Ändern der Sackgassenbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Ändern der Sackgassenbeschilderung an.

  1. Grüner Winkel, Einmündung Wellingsbütteler Landstraße

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2020

Ändern der Sackgassenbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Änderung der Sackgassenbeschilderung an.

10. Grellkamp/ Kulenstück

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.07.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Eberhofweg gegenüber der Hausnummern 67 bis 73

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.07.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Käkenkamp, zwischen Bergmannstraße und Tückobsmoor

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.07.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Erdkampsweg 24

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.07.2020

Freihalten der Fußgängerquerungshilfe

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Freihalten der Fußgängerquerungshilfe an.

  1. Tangstedter Landstraße 44 U-Bhf Vorplatz Langenhorn Markt

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.07.2020

Zeitliche Befristung einer Bestandsbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die zeitliche

Befristung einer Bestandsbeschilderung an.

  1. Timmerloh 5 - 15

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.08.2020

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.