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Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.08.2020
Sachverhalt

 

  1. Schierenkamp / Kehre

            hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.06.2020 

            Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

  1. Siebeneichen / Kehre

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.06.2020 

 Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

  1. Weg / 396 / Foorthkamp und Brückenbauwerk Wattkorn

            hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom11.06.2020 

 Kennzeichnung eines Ingenieurbauwerkes gem. Richtlinie

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Kennzeichnung eines Ingenieurbauwerkes gem. Richtlinie an.

 

 

 

 

  1. Hummelsbütteler Landstraße zwischen Lupinenkamp u. Kurzer Kamp

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.06.2020 

            Wegordnung der sog. “Servicelösung“, Radfahrer frei VZ 1022-10

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Wegordnung der sog. “Servicelösung“, Radfahrer frei VZ 1022-10 an.

 

 

  1. Im Ring 7a bis 9a / 11

            hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.06.2020

  Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

 

  1. Langenhorner Markt, Fläche untere Ebene

            hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.06.2020

 Vervollständigung der bestehenden Fußgängerzonenbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Vervollständigung der bestehenden Fußgängerzonenbeschilderung an.

 

 

 

  1. Röweland 10-11, “Wendeanlage“

            hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 06.07.2020

  Regelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Regelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

 

  1. Große Horst Einmündung Wellingsbütteler Landstraße

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2020

 Ändern der Sackgassenbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Ändern der Sackgassenbeschilderung an.

 

 

 

  1. Grüner Winkel, Einmündung Wellingsbütteler Landstraße

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.07.2020

 Ändern der Sackgassenbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Änderung der Sackgassenbeschilderung an.

 

 

    10. Grellkamp/ Kulenstück

          hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.07.2020

          Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Eberhofweg gegenüber der Hausnummern 67 bis 73

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.07.2020

 Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

  1. Käkenkamp, zwischen Bergmannstraße und Tückobsmoor

            hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.07.2020

  Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

  1. Erdkampsweg 24

      hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.07.2020

  Freihalten der Fußgängerquerungshilfe

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Freihalten der Fußgängerquerungshilfe an.

 

 

  1. Tangstedter Landstraße 44 U-Bhf Vorplatz Langenhorn Markt

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.07.2020

 Zeitliche Befristung einer Bestandsbeschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die zeitliche

Befristung einer Bestandsbeschilderung an.

 

 

  1. Timmerloh 5 - 15

hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.08.2020

 Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.