20-5103

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA IV

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Rittmerskamp vor Einmündung Krohnstieg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Entfernen eines VZ 286-10 und das Aufstellen eines VZ 283-10 an.

 

  1. Langenhorner Chaussee 577

 

  Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer als zuständiger Wegebaulastträger

  ordnet am o.g. Bereich (von der Langenhorner Chaussee auf den Aldi-Parkplatz) das

           Anbringen von Leitschwellen an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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