20-5441

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Röntgenstraße 47

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch

betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge
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