Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA III
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch
betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.