20-5441

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Röntgenstraße 47

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch

  betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

Anordnungen