Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA III
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnung
Karte