20-5045

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA III

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1.                Fuhlsbüttler Straße 486-488

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs und vollachsiges Parken durch (VZ) 350-80 StVB an.

 

 

  1.                Fuhlsbüttler Straße Durchgangsweg Beisserstraße

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Anbringen

des VZ 239 StVO -Sonderweg Fußgänger- am dortigen Lichtmast Ecke Beisserstraße sowie am

Rohrpfosten der Straßenschilder Ecke Fuhlsbüttler Straße an. Des Weiteren wird am Ende des Durchgangsweges Ecke Fuhlsbüttler Straße der Einbau eines

Umlaufgitters angeordnet.

 

 

  1.               Wrangelkoppel / Keustück, Wrangelkoppel / Jugendparkweg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Markierung eines Piktogramms - Tempo 30 zur Verdeutlichung an.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge