20-6151

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Wilhelm-Metzger-Straße, Abschnitt Alsterdorfer Straße – Bebelallee (Hauptzugang Heilwig Gymnasium)

Hier: Straßenbehördliche Anordnung vom 20.09.2018

         Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von

         30 km/h

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

 

 

  1. Bebelallee. Abschnitt Wilhelm-Metzger-Straße – Bebelallee 65 (Nebeneingang Heilwig Gymnasium)

Hier: Straßenbehördliche Anordnung vom 27.09.2018

         Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von

        30 km/h.

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge