20-6151

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Wilhelm-Metzger-Straße, Abschnitt Alsterdorfer Straße – Bebelallee (Hauptzugang Heilwig Gymnasium)

Hier: Straßenbehördliche Anordnung vom 20.09.2018

         Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von

30 km/h

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

  1. Bebelallee. Abschnitt Wilhelm-Metzger-Straße – Bebelallee 65 (Nebeneingang Heilwig Gymnasium)

Hier: Straßenbehördliche Anordnung vom 27.09.2018

         Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von

30 km/h.

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta
Alsterdorfer Str. Bebelallee Wilhelm-Metzger-Straße

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