Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II
Heselstücken 24, vor dem Kindergarten zwischen Sportallee und Hausnummer 16
Einrichten einer Tempo-30-Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten
einer Tempo-30-Strecke an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.