Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II
Samlandweg 165
Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.