Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II
Optimierung der Beschilderung einer Einbahnstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Optimierung der Beschilderung einer Einbahnstraße an.
Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.