20-5315

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Klotzenmoor 62-64

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

            Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

  1. Henny-Schütz-Allee 2

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

            Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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