20-5315

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Klotzenmoor 62-64

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

  1. Henny-Schütz-Allee 2

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Lokalisation Beta

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