20-5207

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Krohnstieg/Wrangelkoppel und Wrangelkoppel/Jugendparkweg

Die Verkehrsdirektion (VD 51) als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß

    § 45 StVO für den o.g. Bereich den Abbau von VZ an.

  1. Zeppelinstraße 12

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) an.

  1. Langenhorner Chaussee - zw. Fibigerstraße u. Erdkampsweg

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Herstellen eines gemeinsamen Geh- und Radweges an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Karten

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