20-5207

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA II

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Krohnstieg/Wrangelkoppel und Wrangelkoppel/Jugendparkweg

 

    Die Verkehrsdirektion (VD 51) als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß

    § 45 StVO für den o.g. Bereich den Abbau von VZ an.

 

  1. Zeppelinstraße 12

 

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

            Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch eine Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) an.

 

  1. Langenhorner Chaussee - zw. Fibigerstraße u. Erdkampsweg

 

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

            Herstellen eines gemeinsamen Geh- und Radweges an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Karten