Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht durch Entfernen eines VZ 237 an.
Einrichten einer Halteverbotsstrecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten einer Halteverbotsstrecke an.
Anordnung „Tempo 30“
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine
streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine Neuregelung des Ruhenden Verkehrs an.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
6. Rathenaustraße von Im Grünen Grunde bis Rathenaustraße 208
rückw. Zugang zur Flachslandschule Alsterdorfer Straße 523
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für beide Fahrt-
richtungen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Foto Schluchtweg
Plan Rahenaustraße 3-12
StVB AO Tarpen 21
Plan Rathenaustraße von Im Grünen Grunde bis Rathenaustraße 208
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