20-6174

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

  1. Flughafenstraße / Kraemerstieg

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

 

            Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

            Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht durch Entfernen eines VZ 237 an.

 

  1. Schluchtweg, Höhe Schule

Einrichten einer Halteverbotsstrecke

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten einer Halteverbotsstrecke an.

 

  1. Rathenaustraße 3-12

Anordnung „Tempo 30“

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine

streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.

 

 

  1. Tarpen 21

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine Neuregelung des Ruhenden Verkehrs an.

 

  1. Röweland 11

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

       6. Rathenaustraße von Im Grünen Grunde bis Rathenaustraße 208

          rückw. Zugang zur Flachslandschule Alsterdorfer Straße 523

           Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich eine

           Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für beide Fahrt-

           richtungen an.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Anhänge

Foto Schluchtweg

Plan Rahenaustraße 3-12

StVB AO Tarpen 21

Plan Rathenaustraße von Im Grünen Grunde bis Rathenaustraße 208