20-5899

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Nirrnheimweg 40 und Ludwig-Dörmer-Weg ggü. 22

  Ergänzen der Beschilderung

 

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

           Ergänzen der Beschilderung an.

 

  1. Maienweg 77

   Einbau von Absperrelementen (Sperrpfosten)

 

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

            Einbauen von Absperrelementen (Sperrpfosten ) an.

 

  1. Föhrenweg 22-24

             Neuregelung des ruhenden Verkehrs

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

             Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

  1. Alsterkrugchaussee / Orchideenstieg

  „Verschärfte Form“ der Vorfahrt regelnden Zeichen im Knotenbereich

 Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich „die

 verschärfte Form“

der Vorfahrt regelnden Zeichen im Knotenbereich an.

 

  1. Beerboomstücken 18

   Einrichten eines personengebundenen Sonderparkstandes

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

   Einrichten einer personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

  1. Ratsmühlendamm zwischen Hausnummer ggü. 44 und Olendörp

   Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung einer Einbahnstraße

 

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

   Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung einer Einbahnstraße an.

 

  1. Wulffsblöcken

   Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

   Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung an.

 

  1. Maienweg zwischen Am Hasenberge und Ratsmühlendamm

   Einrichten einer Tempo-30 Strecke

 

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

            Einrichten einer Tempo-30 Strecke an.

 

  1. Maienweg zwischen Hindenburgstraße und Hausnummer 108

  Einrichten einer Tempo-30 Strecke

 

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

           Einrichten einer Tempo-30 Strecke an.

 

  1. Masenkamp 50

   Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

 

   Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

            Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

  1. Schmalfelder Weg 5

Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

 

       Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

            Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

 

  1. Kreuzung Erdkampsweg / Brombeerweg / Ratsmühlendamm / Maienweg

  Ankündigung einer Fahrbahneinengung

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

         Ankündigen einer Fahrbahneinengung an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge