20-5899

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Nirrnheimweg 40 und Ludwig-Dörmer-Weg ggü. 22

Ergänzen der Beschilderung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Ergänzen der Beschilderung an.

  1. Maienweg 77

Einbau von Absperrelementen (Sperrpfosten)

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einbauen von Absperrelementen (Sperrpfosten ) an.

  1. Föhrenweg 22-24

             Neuregelung des ruhenden Verkehrs

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

             Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

  1. Alsterkrugchaussee / Orchideenstieg

„Verschärfte Form“ der Vorfahrt regelnden Zeichen im Knotenbereich

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich „die

verschärfte Form“

der Vorfahrt regelnden Zeichen im Knotenbereich an.

  1. Beerboomstücken 18

Einrichten eines personengebundenen Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten einer personengebundenen Sonderparkstandes an.

  1. Ratsmühlendamm zwischen Hausnummer ggü. 44 und Olendörp

Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung einer Einbahnstraße

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung einer Einbahnstraße an.

  1. Wulffsblöcken

Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung an.

  1. Maienweg zwischen Am Hasenberge und Ratsmühlendamm

Einrichten einer Tempo-30 Strecke

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten einer Tempo-30 Strecke an.

  1. Maienweg zwischen Hindenburgstraße und Hausnummer 108

Einrichten einer Tempo-30 Strecke

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten einer Tempo-30 Strecke an.

  1. Masenkamp 50

Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

  1. Schmalfelder Weg 5

Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten eines personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.

  1. Kreuzung Erdkampsweg / Brombeerweg / Ratsmühlendamm / Maienweg

Ankündigung einer Fahrbahneinengung

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Ankündigen einer Fahrbahneinengung an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.