Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Einrichten zusätzlicher Haltestellen (der Buslinie 172)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten von zusätzlichen Haltestellen für die Buslinie 172 am Fahrbahnrand an.
Einrichten einer Tempo-30 km/h Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Einrichtung einer Tempo-30 km/h Strecke an.
Einrichten zusätzlicher Haltestellen am Fahrbahnrand (Buslinie 172)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Zusätzliche Einrichten von Haltestellen am Fahrbahnrand (Buslinie 172) an.
Entfernen des personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Entfernen des personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.