Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Einrichten zusätzlicher Haltestellen (der Buslinie 172)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten von zusätzlichen Haltestellen für die Buslinie 172 am Fahrbahnrand an.
Einrichten einer Tempo-30 km/h Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Einrichtung einer Tempo-30 km/h Strecke an.
Einrichten zusätzlicher Haltestellen am Fahrbahnrand (Buslinie 172)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Zusätzliche Einrichten von Haltestellen am Fahrbahnrand (Buslinie 172) an.
Entfernen des personenbezogenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Entfernen des personenbezogenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.