Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Entfernen des personenbezogenen barrierefreien Sonderparkstandes an.
Einrichten einer 30 Km/h-Strecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten einer 30 Km/h-Strecke an.
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