Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge
Einrichten einer Halteverbotstrecke
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Einrichten einer Halteverbotstrecke an.
Aufheben eines Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das
Aufheben eines Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.