20-5451

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Rübenkamp ggü. 317

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge

  1. Foorthkamp 61-63

Einrichten einer Halteverbotstrecke

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Einrichten einer Halteverbotstrecke an.

  1. Rathenaustraße 202

Aufheben eines Sonderparkstandes

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

Aufheben eines Sonderparkstandes an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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