20-5451

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Rübenkamp ggü. 317

            Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

            Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

 

            Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

            Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge

 

  1. Foorthkamp 61-63

  Einrichten einer Halteverbotstrecke

 

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

           Einrichten einer Halteverbotstrecke an.

 

  1. Rathenaustraße 202

  Aufheben eines Sonderparkstandes

 

  Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das

           Aufheben eines Sonderparkstandes an.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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