Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Einbau von Absperrelementen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Einbau von Absperrelementen an.
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch Auftragen einer Grenzmarkierung ( VZ 299) an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.