20-5384

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Langenhorner Chaussee 688-692

Einbau von Absperrelementen

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den Einbau von Absperrelementen an.

 

 

 

  1. Zeppelinstraße 10-12

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

  1. Obenhauptstraße ggü. Nr. 5

Neuregelung des ruhenden Verkehrs

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch Auftragen einer Grenzmarkierung ( VZ 299) an.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge