Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
Aufhebung eines personengebundenen Sonderparkstandes
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Aufhebung eines personengebundenen Sonderparkstandes an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.