20-4897

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1.   Holtkoppel - „Aussichtsplattform“

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung

des ruhenden Verkehrs durch Einrichten von zwei Halteverbotsstrecken an.

 

 

  1.   Stübeheide / Övern Block

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

 

  1. Tangstedter Landstraße / Götkensweg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

 

 

  1. Essener Bogen ggü. 3

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch Verlängerung einer Halteverbotsstrecke an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

Anhänge