20-4897

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt
  1. Holtkoppel - „Aussichtsplattform“

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung

des ruhenden Verkehrs durch Einrichten von zwei Halteverbotsstrecken an.

  1. Stübeheide / Övern Block

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

  1. Tangstedter Landstraße / Götkensweg

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Entfernen

eines personenbezogenen Sonderparkstandes an.

  1. Essener Bogen ggü. 3

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs durch Verlängerung einer Halteverbotsstrecke an.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

Lokalisation Beta
Tangstedter Landstraße Stübeheide Holtkoppel Götkensweg Essener Bogen Övern Block

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Themen Beta

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