20-4418

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1. Langenhorner Chaussee 118 a Einrichten eines personengebundenen

Sonderparkstandes

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Einrichten

eines personengebundenen Sonderparkstandes an.

 

  1.  Dreyerpfad 25

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Umkennzeichnung des vorhandenen Sonderparkstandes an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge