20-4493

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich des FuLA

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

  1.                Immenhöven Nr. 8 bis zur Tangstedter Landstraße

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

 

  1.                Lupinenkamp zw. Nr. 45 und Einmündung Hummelsbütteler Kirchenweg

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Einrichtung

eines personengebundenen Parkstandes an.

 

 

  1.                Wulffsgrund 2-6

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuregelung

des ruhenden Verkehrs an.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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